Aktiver Tierschutz Dank Nachlass!
Viele ältere oder kranke Menschen, die selber keine nahen Angehörigen haben oder mit diesen keinen Kontakt mehr pflegen, fragen sich: Wie kann ich den Tieren über meinen Tod hinaus helfen und verhindern, dass alles der Staat bekommt? Weiterhin stellt sich vielen Tierbesitzern die Frage, was aus ihren vierbeinigen oder gefiederten Lieblingen wird, wenn sie einmal nicht mehr leben.
In unserem Tierheim können unsere Mitglieder, Freunde und Gäste täglich erleben, wie wir uns um die uns anvertrauten Schützlinge kümmern. Unsere Einstellung zum Tierschutz wird sichtbar und die Verwendung der uns gegebenen Spendengelder ist nachvollziehbar. In den vielen Jahren des Tierheimbetriebs sind unzählige Hunde, Katzen und Kleintiere zu uns gekommen, weil deren Besitzer verstorben waren. Die Erben wollten oder konnten sie nicht übernehmen und ihnen weiter das Leben in einer privaten Familie bieten. Wir kümmern uns nicht nur um diese Tiere, sondern kommen den im Testament geäußerten Wünschen der Erblasser über die Zukunft ihrer Haustiere weitestgehend nach.
Tiere können nicht erben...
...doch Tierbesitzer, die sich Gedanken darüber machen, was im eigenen Todesfall aus dem liebgewonnen Hund, der Katze oder den Chinchilla / Hase wird, können bei uns einen aufrichtigen Partner finden. Nicht selten erleben wir in unserem Tierheim, dass Menschen ein Haustier bei uns abgeben wollen, weil der Besitzer verstarb. Es sind für uns sehr traurige Erlebnisse, wenn das im Erbe gebundene Vermögen gerne angenommen, das verwaiste Haustier aber durch die Erben abgeschoben wird.
Die Form muss stimmen
Bei der richtigen Aufstellung und Formulierung eines Testaments kommt es auf viele Details an. Am besten bittet man einen Notar um Aufklärung und Rat. Ein eigenhändig abgefasstes Testament muss handschriftlich mit Angabe des Datums und der Unterschrift erfolgen. Es ist wichtig, das Testament so zu hinterlegen, dass es im Falle des Todes auch auffindbar ist und nicht von Unbefugten vernichtet werden kann. Testamente können zur Sicherheit bei einem Notar oder bei dem zuständigen Gericht hinterlegt werden.
Unabdingbar ist auch, dass Sie den Namen des Erben korrekt einsetzen. Also nicht "Tierheim Marl" oder z.B. "Tierschutz in Marl".
Sprechen Sie uns gerne an!